Nachhaltigkeit als Unternehmensprinzip

„Going Green“ und „Sustainability in der Produktion“ sind Schlagwörter, die beide denselben Zielhorizont beschreiben. Nachhaltigkeitsthemen sind seit der Pariser Klimakonferenz von 2015 immer weiter nach oben auf der Corporate Agenda gerückt mit einem Fokus auf der Verminderung der CO2-Emissionen. Heute stehen Unternehmen vor einer Situation, in der sie Antworten auf Fragen der ökologischen Nachhaltigkeit in allen Bereichen der Wertschöpfung geben müssen: in der Produktentwicklung, in der Produktion selbst, in ihren Supply Networks und nicht zuletzt beim Aufbau ihrer Gesamtorganisation. Die Treiber für die ehrgeizigen Umweltziele der Unternehmen liegen dabei nicht nur in der Gesetzgebung – das im Juni 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Klimaschutzgesetz fordert eine Verminderung der CO2-Emmissionen von 65 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 – sondern auch in den Kunden- und Marktanforderungen und nicht zuletzt im Verhalten der Konkurrenz. Anders ausgedrückt: Unternehmen, die es versäumen, ein nachhaltiges Produktportfolio aufzubauen, ihre Produktion konsequent nach Gesichtspunkten der Ressourcen- und Energieeffizienz aufzubauen und ihren CO2-Footprint zu reduzieren, werden vom Markt verschwinden.

Unternehmen, die Nachhaltigkeit ernst nehmen, setzen das Prinzip entlang der gesamten Wertschöpfungskette um: Von der Produktentwicklung über den Einkauf, die Logistik- und Produktionsprozesse sowie die Vermarktung. Die Nachhaltigkeit eines Produktes und aller mit seiner Herstellung, Verarbeitung, Vermarktung und Entsorgung verbundenen Prozesse lässt sich nur dann aussagekräftig beurteilen, wenn der gesamte Lebenszyklus betrachtet wird. Konsequent gedacht ist Nachhaltigkeit keine rein operative Frage, sondern beginnt bei der Formulierung des Geschäftsmodells und der Unternehmensstrategie.

Dabei gehen Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit oft Hand in Hand. Ein effizienter und damit profitabler Production Footprint ist eine der Voraussetzungen für einen nachhaltigen CO2-Fußabdruck. Jede Managemententscheidung und insbesondere jede Investition muss Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Grundsätzliche Ziele eines nachhaltig arbeitenden Unternehmens sind der Bau und der Betrieb ressourcenschonender produktiver Maschinen und Anlagen, mit energieeffizienter Infrastruktur und energieeffizienten Prozessen, die die Kreislaufwirtschaft so weit wie möglich umsetzen. Das Was? Der Produktion ist dabei ebenso wichtig wie das Wie? Der Produktion. Das heißt schlicht, dass Unternehmen auf die Herstellung umweltunverträglicher Produkte verzichten.

Vier Handlungsfelder für nachhaltige Wertschöpfung

Für produzierende Unternehmen hat ConMoto vier Handlungsfelder für nachhaltige Wetschöpfung identifiziert. Die Gestaltung nachhaltiger Produkte beginnt mit der Produktentwicklung. Im Entwicklungsprozess selbst ist der Einsatz von Digital Testing / Digital Twins ein auch aus Umweltsicht nützlicher Hebel, um ressourcensparend vorzugehen. Wichtige Gesichtspunkte sind der Einsatz von renewable raw materials und ihre sparsame Verwendung, die Erhöhung der Recyclingquote und der Einsatz ressourcensparender Herstellungsprozesse. Fragen der Nachhaltigkeit müssen über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts geklärt werden – vom nachhaltigen Procurement bis zur Reparatur oder Entsorgung eines nicht mehr gebrauchsfähigen Produkts. Weitere Dimensionen der Nachhaltigkeit eines Produkts sind seine Marktfähigkeit und seine flexible Verwendungsfähigkeit oder Umrüstbarkeit. Auf diese Weise wird die ökologische Nachhaltigkeit zu einer integralen Dimension der Gesamtproduktkosten.

Das zweite Handlungsfeld befasst sich mit dem Produktionsprozess. Sowohl der Standort der Produktionsanlagen als auch die Produktionsimmobilie und ihre Infrastruktur, insbesondere die Energieversorgung, beeinflussen die Nachhaltigkeit des Produktionsprozesses. Bei der Planung, Anschaffung und dem Einsatz von Maschinen- und Anlagen werden Nachhaltigkeitsgesichtspunkte ebenfalls zu einem Bestandteil der Wirtschaftlichkeitskalkulation. Messbarkeit und dadurch die Transparenz des Energieverbrauchs und die Identifikation von Einsparpotenzialen sind wesentliche Elemente dieser strukturierten Vorgehensweise. Dementsprechend sind in den Produktionsprozessen selbst Materialverbrauch, der Einsatz von Energie, Wasser und anderen Ressourcen und nicht zuletzt der CO2-Ausstoß zentrale Parameter des Controllings.

Bei der Gestaltung einer nachhaltigen Wertschöpfung bietet die Schaffung einer nach Umweltaspekten optimalen End-to-End Supply Chain zahlreiche wirkungsvolle Stellhebel. In der Operationalisierung gibt es fünf vielversprechende Ansatzpunkte:

Denken Sie über diese Felder nach, wenn Sie beim Thema Nachhaltigkeit brillieren möchten

Einkaufsstrategie/ Sustainable Sourcing

Das Konzept des lokalen Sourcing als Leitidee und eine konsequente Konsolidierung des Transportaufwands und der Transportwege.

Energieeffiziente Logistikstruktur

Die Errichtung einer durchgängig energieeffizienten Lager- und Warehouse-Infrastruktur gelingt mit einem Blick für Details: LED-Beleuchtung, Wärmedämmung, Nutzung erneuerbarer Energien, Lüftungs- und Klimatechnik, Gebäudeautomation.

Lagernutzung und Transportmittel

Aufbauend auf einer optimalen Steuerung der Prozesse zur Reduzierung der Lagerbewegungen, einer Erhöhung der Flächennutzung durch Behälteroptimierung und dem Einsatz energieeffizienter Transportmittel (z.B. Schleppzüge, Elektrostapler).

Effizientes Verpackungsmanagement

Die Verpackung ist ein bedeutender Faktor in der Energiebilanz der Produktion. Die Nachhaltigkeit wird durch die Vermeidung von Luftraum in der Verpackung, die Verwendung von erneuerbaren oder recycelten Verpackungsmaterialien und die vergleichende Berücksichtigung von Mehrweg- und Einwegladungsträgern verbessert.

Nachhaltige Transportlösungen

Übergeordnetes Ziel ist der Aufbau verkehrsträgerübergreifender Lieferketten mit der Bevorzugung umweltfreundlicher Verkehrsträger wie Bahn und Schiff und die Vermeidung von Luftfracht durch optimierte Logistikplanung.

Nachhaltige Wertschöpfung in der Supply Chain bedeutet, einen Business Case zu schreiben, der die definierten Ziele im gesamten Supply Network unter Kosten- und Nachhaltigkeitsaspekten analysiert.

Das vierte Handlungsfeld eines durchgängig nachhaltigen Unternehmens ist Corporate Culture der Gesamtorganisation. Die Nachhaltigkeit muss in allen Unternehmensbereichen sowohl in der Strategie als auch in den Zielbeschreibungen abgebildet werden: In allen Verantwortungsebenen des Unternehmens muss Klarheit darüber herrschen, dass die Etablierung von nachhaltigen Prozessen und die Herstellung von nachhaltigen Produkten erfolgsrelevant ist. Dieses Ziel wird erreicht, wenn Nachhaltigkeit klar definiert ist und ihre verschiedenen Ausprägungen sowohl Teil des Controllings als auch der Performance Review und von Bonussystemen und anderen Anreizstrukturen sind.

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    EU-Taxonomie und ESG-Kriterien für Unternehmen: Regelwerke für Nachhaltigkeit

    Am 1. Januar 2022 ist die Taxonomie-Verordnung der EU in Kraft getreten. Diese Verordnung ist das Regelwerk der EU, das die Kriterien ökologisch nachhaltigen Wirtschaftens für Unternehmen festlegt. Die Taxonomie definiert sechs Umweltziele, hat aber zunächst nur für die ersten beiden Ziele, für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, detaillierte Kennzahlen definiert. Gerade durch diese Kennzahlen und Grenzwerte macht die EU-Verordnung den „Impact“, also die ökologischen Auswirkungen des Unternehmenshandelns, zum entscheidenden Kriterium. Unternehmensentscheidungen müssen sich jetzt daran messen lassen, ob sie zur Erfüllung der Klimaziele beitragen oder ihnen zumindest nicht entgegenwirken. Gleichzeitig sind bereits jetzt soziale Mindeststandards, unter anderem im Arbeitsrecht, festgelegt. Diese werden noch zu einem späteren Zeitpunkt ausgebaut. Für Unternehmen bedeuten diese Veränderungen zukünftig ein erhebliches Arbeitspensum und einschneidende Veränderungen bei der Bewertung von Investitionsentscheidungen, für Arbeits- und Produktionsprozesse sowie für den Zuschnitt und die technische Ausgestaltung von Maschinen und Anlagen.

    EU-Taxonomie und ESG-Kriterien für Unternehmen: Regelwerke für Nachhaltigkeit

    Am 1. Januar 2022 ist die Taxonomie-Verordnung der EU in Kraft getreten. Diese Verordnung ist das Regelwerk der EU, das die Kriterien ökologisch nachhaltigen Wirtschaftens für Unternehmen festlegt. Die Taxonomie definiert sechs Umweltziele, hat aber zunächst nur für die ersten beiden Ziele, für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, detaillierte Kennzahlen definiert. Gerade durch diese Kennzahlen und Grenzwerte macht die EU-Verordnung den „Impact“, also die ökologischen Auswirkungen des Unternehmenshandelns, zum entscheidenden Kriterium. Unternehmensentscheidungen müssen sich jetzt daran messen lassen, ob sie zur Erfüllung der Klimaziele beitragen oder ihnen zumindest nicht entgegenwirken. Gleichzeitig sind bereits jetzt soziale Mindeststandards, unter anderem im Arbeitsrecht, festgelegt. Diese werden noch zu einem späteren Zeitpunkt ausgebaut. Für Unternehmen bedeuten diese Veränderungen zukünftig ein erhebliches Arbeitspensum und einschneidende Veränderungen bei der Bewertung von Investitionsentscheidungen, für Arbeits- und Produktionsprozesse sowie für den Zuschnitt und die technische Ausgestaltung von Maschinen und Anlagen.

    Environment: Umweltschutz, Strategien zum Klimaschutz, Einsatz erneuerbare Energien, Emissionsreduktion, schonender Einsatz von Rohstoffen und Energien Social: Arbietssicherheit, Gesundheitsschutz, Einhaltung Arbeitsrechte, faire Arbeitsbedingungen, Verbot von Kinderarbeit, keine Zwangsarbeit, Einahltung ESG-Kriterien bei Dienstleistern und Lieferanten Governance: ethisch vertretbare Unternehmensführung, Compliance, Verhinderung von Korruption, anabhängiger Aufsichtsrat, Risikomanagement
    Environment: Umweltschutz, Strategien zum Klimaschutz, Einsatz erneuerbare Energien, Emissionsreduktion, schonender Einsatz von Rohstoffen und Energien Social: Arbietssicherheit, Gesundheitsschutz, Einhaltung Arbeitsrechte, faire Arbeitsbedingungen, Verbot von Kinderarbeit, keine Zwangsarbeit, Einahltung ESG-Kriterien bei Dienstleistern und Lieferanten Governance: ethisch vertretbare Unternehmensführung, Compliance, Verhinderung von Korruption, anabhängiger Aufsichtsrat, Risikomanagement

    Detaillierte Kennzahlen und Grenzwerte

    Die Taxonomie der EU zu Nachhaltigkeitskriterien definiert sehr detailliert und für jeden Wirtschaftszweig unzweifelhaft, wer zu „den Guten“ gehört und nachhaltig handelt und wer zu „den Bösen“ gehört und die Umwelt schädigt. Dazu ein konkretes Beispiel, das der Rat für nachhaltige Entwicklung aus den zahlreichen Regulierungen der EU-Verordnung herausgegriffen hat. Dieses Gremium berät die Bundesregierung seit 2001 in Fragen der Nachhaltigkeit. Unternehmen die grauen Zementklinker herstellen dürfen laut den Bestimmungen der Taxonomie pro produzierte Tonne maximal 0,722 Tonnen CO2  oder äquivalente Gase ausstoßen. Dieser Wert basiert auf dem Ausstoß der effizientesten zehn Prozent der Anlagen in Europa. An diesem Beispiel wird deutlich, wie detailliert das EU-Regelwerk ist. Der EU-Taxonomie-Kompass gibt davon schon jetzt einen Eindruck und wird in den kommenden Jahren noch wesentlich detaillierter werden.

    ESG-Kriterien wirken sich auf Investitionsentscheidungen aus

     

    Das populäre Kürzel für alles, was mit der Verantwortung von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit zu tun hat, lautet ESG. Er nimmt die Begriffe auf, die wir bereits aus der EU-Taxonomie kennen: Das E steht für „environment“, also alles, was mit dem Themenkreis Umwelt und Umweltverträglichkeit zu tun hat wie Energieeffizienz, Emissionen und die Erfüllung von Umweltstandards. S = „social“ fasst all die Gesichtspunkte zusammen, die mit den Arbeitsbedingungen der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz zu tun haben – und zwar entlang der gesamten Wertschöpfungskette und der Supply Chain, also auch bei Zulieferern im In- und Ausland. Darüber hinaus fallen auch alle gesellschaftlichen Themen, die das Unternehmen berühren in diesen Bereich: Corporate Social Responsibility (CSR) und Fragen der Geschlechtergerechtigkeit und der Diversität im Unternehmen. Das Thema der Governance betrifft schließlich direkt die Unternehmensführung, Managemententscheidungen und das gesamte Controlling. Hier geht es um Transparenz, Compliance und nachhaltiges Risikomanagement. Für europäische Kapitalmarktunternehmen besteht seit 2017 auch eine Berichtspflicht.

    ESG ist kein Nischenthema mehr. Gerade beim Zugang zu Investoren und zum Kapitalmarkt spielt ESG eine immer größere Rolle. Die große Mehrheit der institutionellen Kapitalanleger berücksichtigt bei Investitionsentscheidungen bereits ESG-Kriterien und auch private Anleger fragen immer stärker nachhaltige Geldanlagen nach, weswegen Banken und Fondgesellschaften nachhaltige Fonds anbieten. Für solche Investmentportfolios dienen ESG-Kriterien dem Negative Screening. Unternehmen, die die Kriterien nicht erfüllen, werden schlicht ausgeschlossen. Darüber hinaus gibt es bereits Ratingagenturen die Nachhaltigkeitsratings erstellen.

    Erhebliche Auswirkungen auf den Alltag im Betrieb

    Das Thema Nachhaltigkeit und seine konkreten Ausformungen, für die die EU-Taxonomie und die ESG-Kriterien nur zwei Beispiele sind, wird erhebliche Auswirkungen auf den betrieblichen Alltag von Unternehmen haben. Die notwendigen Veränderungen bedeuten einen immensen, aber unvermeidlichen, Aufwand. Zunächst einmal muss analysiert werden, wo jedes Unternehmen steht. Das wird im Jahr 2024 für erheblich mehr Unternehmen als heute verpflichtend. Denn die Corporate Sustainabilty Reporting Directive (CSRD) gilt dann nicht mehr wie bisher für etwa 600 Unternehmen in Deutschland, sondern für etwa 15.000. Die meisten werden feststellen, dass sie in vielen Bereichen die Vorgaben der EU-Taxonomie nicht erfüllen. Hier Transparenz zu schaffen, ist der erste Schritt in Richtung nachhaltiges Unternehmen.

    Nach der Analyse folgt die Definition von Maßnahmen, um unter Berücksichtigung betrieblicher Möglichkeiten möglichst schnell grün im Sinne der Taxonomie zu werden. Diese Maßnahmen müssen nicht nur umsetzbar sein, sie müssen auch umgesetzt werden. So wie die Kennzahlen und Grenzwerte der EU-Verordnung faktenbasiert definiert sind, müssen auch die wirtschaftlichen Aktivitäten von Unternehmen und ihr ökologischer und sozialer Impact im Sinne der Taxonomie objektiv nachgewiesen werden. Das betrifft Investitionen, Wertschöpfungsprozesse und Produkte. ConMoto hat sich auf diese Herausforderungen umfassend vorbereitet. Wir sind bekannt als Umsetzungsberater, für uns ist die saubere Analyse des Istzustandes eine Selbstverständlichkeit. Unsere Stärke entwickeln wir bei der Definition, Umsetzung und Überwachung von Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsbilanz hin zum grünen Unternehmen im Sinne der Taxonomie und der ESG-Kriterien.