Ein Kommentar von Dr.-Ing. Ralf Feierabend, Dipl. Ing. Michael Pack und Prof. Dr. Timo Busch (v.l.)

Am 1. Januar 2022 ist die Taxonomie-Verordnung der EU in Kraft getreten. Diese Verordnung ist das Regelwerk der EU, das die Kriterien ökologisch nachhaltigen Wirtschaftens für Unternehmen festlegt. Die Taxonomie definiert sechs Umweltziele, hat aber zunächst nur für die ersten beiden Ziele, für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, detaillierte Kennzahlen definiert. Gerade durch diese Kennzahlen und Grenzwerte macht die EU-Verordnung den „Impact“, also die ökologischen Auswirkungen des Unternehmenshandelns, zum entscheidenden Kriterium. Unternehmensentscheidungen müssen sich jetzt daran messen lassen, ob sie zur Erfüllung der Klimaziele beitragen oder ihnen zumindest nicht entgegenwirken. Gleichzeitig sind bereits jetzt soziale Mindeststandards, unter anderem im Arbeitsrecht, festgelegt. Diese werden noch zu einem späteren Zeitpunkt ausgebaut. Für Unternehmen bedeuten diese Veränderungen zukünftig ein erhebliches Arbeitspensum und einschneidende Veränderungen bei der Bewertung von Investitionsentscheidungen, für Arbeits- und Produktionsprozesse sowie für den Zuschnitt und die technische Ausgestaltung von Maschinen und Anlagen.

Detaillierte Kennzahlen und Grenzwerte

Die Taxonomie der EU zu Nachhaltigkeitskriterien definiert sehr detailliert und für jeden Wirtschaftszweig unzweifelhaft, wer zu „den Guten“ gehört und nachhaltig handelt und wer zu „den Bösen“ gehört und die Umwelt schädigt. Dazu ein konkretes Beispiel, das der Rat für nachhaltige Entwicklung aus den zahlreichen Regulierungen der EU-Verordnung herausgegriffen hat. Dieses Gremium berät die Bundesregierung seit 2001 in Fragen der Nachhaltigkeit. Unternehmen die grauen Zementklinker herstellen dürfen laut den Bestimmungen der Taxonomie pro produzierte Tonne maximal 0,722 Tonnen CO2 (Link: https://www.nachhaltigkeitsrat.de/aktuelles/eu-taxonomie-so-steht-es-auf-dem-weg-zur-nachhaltigen-wirtschaft/) oder äquivalente Gase ausstoßen. Dieser Wert basiert auf dem Ausstoß der effizientesten zehn Prozent der Anlagen in Europa. An diesem Beispiel wird deutlich, wie detailliert das EU-Regelwerk ist. Der EU-Taxonomie-Kompass (Link: https://ec.europa.eu/sustainable-finance-taxonomy/tool/index_en.htm) gibt davon schon jetzt einen Eindruck und wird in den kommenden Jahren noch wesentlich detaillierter werden.

Solche und ähnliche Maßstäbe werden künftig nicht nur Behörden interessieren. Vielmehr werden Unternehmen ihren Investoren, Finanzierern, Kunden und der Öffentlichkeit – unter strikter Vermeidung von Green Washing – darlegen müssen, wie umweltverträglich sie handeln. Anfangs wird die Mehrheit der Unternehmen noch nicht zu „den Guten“ gehören, aber gerade diese werden zeigen müssen, was sie ändern, um in Zukunft die Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen.

Viele Firmen sind in jüngerer Vergangenheit punktuell, aber teils auch schon sehr umfassend vor allem durch ihre Kunden mit vertraglichen Forderungen nach nachhaltiger Produktion konfrontiert worden. Mancher Praktiker im Verkauf kommentiert das mit dem Satz, „Wir haben da etwas unterschrieben, ohne wirklich zu wissen, was es bedeutet.“ Solches Verhalten war bisher schon mit großen langfristigen Risiken verbunden. Sich auf diese Art „durchzumogeln“, wird unter der neuen EU-Verordnung nicht mehr möglich sein. Die Taxonomie-Konformität wird nicht nur über den Markterfolg eines Unternehmens, sondern in vielen Fällen bereits über seinen Marktzugang entscheiden.

Erhebliche Auswirkungen auf den Alltag im Betrieb

Es ist noch kaum abzusehen, was im betrieblichen Alltag auf die Unternehmen zukommt. Klar ist, es wird ein immenser, aber unvermeidlicher, Aufwand. Zunächst einmal muss analysiert werden, wo jedes Unternehmen steht. Das wird im Jahr 2024 für erheblich mehr Unternehmen als heute verpflichtend. Denn die Corporate Sustainabilty Reporting Directive (CSRD) gilt dann nicht mehr wie bisher für etwa 600 Unternehmen in Deutschland, sondern für etwa 15.000. Die meisten werden feststellen, dass sie in vielen Bereichen die Vorgaben der EU-Taxonomie nicht erfüllen. Hier Transparenz zu schaffen, ist der erste Schritt in Richtung nachhaltiges Unternehmen.

Nach der Analyse folgt die Definition von Maßnahmen, um unter Berücksichtigung betrieblicher Möglichkeiten möglichst schnell grün im Sinne der Taxonomie zu werden. Diese Maßnahmen müssen nicht nur umsetzbar sein, sie müssen auch umgesetzt werden. So wie die Kennzahlen und Grenzwerte der EU-Verordnung faktenbasiert definiert sind, müssen auch die wirtschaftlichen Aktivitäten von Unternehmen und ihr ökologischer und sozialer Impact im Sinne der Taxonomie objektiv nachgewiesen werden. Das betrifft Investitionen, Wertschöpfungsprozesse und Produkte. ConMoto hat sich auf diese Herausforderungen umfassend vorbereitet. Wir sind bekannt als Umsetzungsberater, für uns ist die saubere Analyse des Istzustandes eine Selbstverständlichkeit. Unsere Stärke entwickeln wir bei der Definition, Umsetzung und Überwachung von Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsbilanz hin zum grünen Unternehmen im Sinne der Taxonomie.

Timo Busch ist Professor für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Energie und Umweltmanagement, an der Universität Hamburg und Senior Fellow am Center for Sustainable Finance and Private Wealth der Universität Zürich.

Michael Pack ist in der Geschäftsleitung der CustoFinanz GmbH tätig, Partner der Conmoto und war in der Vergangenheit u.a. Vorstandsvorsitzender eines Solarunternehmens mit Fokus auf autarke Energieversorgung von Wohnimmobilien und agrosolaren Grosskraftwerken. Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist nachhaltige Energieinfrastruktur.